Die Lohnsteuer Sätze in Deutschland

Die Lohnsteuer Sätze hängen von den persönlichen Lebensumständen ab und werden anhand der Lebenssituation festgelegt. In Deutschland richtet sich der Lohnsteuer Satz nach der Lohnsteuerklasse.

Lohnsteuersätze von Arbeitnehmern werden in Deutschland von der Lohnsteuerklasse festgelegt. Dabei gilt, dass ein Arbeitnehmer umso mehr Abgaben leisten muss, je höher seine Lohnsteuerklasse ist. Der Lohnsteuersatz entspricht dabei einer Erhebungsform der Einkommenssteuer. Vom Finanzamt wird der gesamte Vorgang der Lohnversteuerung überwacht. Die Lohnsteuer Sätze werden in sechs Steuerklassen unterteilt. Eine Ausnahme bildet die Lebenssituation von Ehepartnern. Diese können zwischen der Steuerklasse 4/4 und 3/5 wählen. Alle alleinlebenden Personen werden im Regelfall der Steuerklasse eins zugeordnet. Diese stellt die günstigste Steuerklasse dar, zu welcher auch getrennt oder geschieden lebende Eheleute zählen. Bis zu einem festgelegten monatlichen Bruttogehalt sind Personen der ersten Steuerklasse von der Lohnsteuer befreit.

Alleinlebende Personen, welche die Vormundschaft für ein oder mehrere Kinder haben, werden jedoch in der Steuerklasse zwei zusammengefasst. Ist ein Partner einer zusammenlebenden Ehegemeinschaft nicht berufstätig, so gehört der berufstätige Partner zur Steuerklasse drei. Sollte ein Arbeitnehmer über steuerpflichtige Zusatzverdiensten verfügen, zahlt dieser die Steuern der Klasse sechs. Dies ist die teuerste Steuerklasse. Zu dieser zählen Arbeitnehmer, die ein zweites Beschäftigungsverhältnis über die Lohnsteuerkarte abrechnen lassen. Im Wesentlichen unterscheiden sich die Lohnsteuer Sätze in den Freibeträgen. Unter Freibeträgen versteht man Beträge, die zur Minderung der Steuerbemessungsgrundlage beitragen. Jeder Arbeitnehmer verfügt über einen Grundfreibetrag. Der Freibetrag ermöglicht es, ein gewissen Betrag des Einkommens nicht zu versteuern, um Lebenshaltungkosten zu decken. Besondere Gruppen, wie Alleinerziehende oder Auszubildende, erhalten einen zusätzlichen Freibetrag. Die Informationen über die entsprechenden Lohnsteuer Sätze erhält der Arbeitgeber von der Lohnsteuerkarte, welche jeder Arbeitnehmer besitzt. Die Lohnsteuerkarte führt die Steuerklasse und die entsprechenden Freibeträge auf.

Am Jahresende kann der Arbeitnehmer in Form einer Steuererklärung einen Teil der geleisteten Lohnsteuer zurückfordern. Verschiedene, über das Jahr getätigte Ausgaben, gibt der Steuerzahler in dieser Erklärung dem Finanzamt an.