Die wichtigsten Infos zur Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung ist eine gute Möglichkeit, Hinterbliebene im Todesfall vor finanziellen Problemen zu schützen. Worauf man bei der Auswahl einer solchen Versicherung achten muss, wird im Folgenden erklärt.

Derzeit bestehen auf dem Markt unzählige Angebote für Risikolebensversicherungen. Möchte man eine solche Versicherung abschließen, verliert man, angesichts der diversen Leistungs- und Preisunterschiede, oft den Überblick. Dabei ist die Auswahl einer Risikolebensversicherung grundsätzlich sehr einfach, wenn man sich darüber im Klaren ist, in welchem Rahmen man versichert werden will. Bevor die Angebote der verschiedenen Gesellschaften verglichen werden können, muss man feststellen, welche Summe der Versicherungsschutz betragen soll. Hierfür sollten folgende Fragen beantwortet werden: Bestehen laufende finanzielle Verpflichtungen (zum Beispiel bei Immobilienbau oder –Kauf)­? Muss eine Familie abgesichert werden? Sind Kinder vorhanden, welche sich noch in der Ausbildung befinden? Der Bedarf bzw. die Versicherungssumme sollte sich nämlich aus der Summe eventueller Restschulden für eine Immobilie, den Lebensunterhaltssicherung der Hinterbliebenen und den anfallenden Ausbildungskosten der Kinder zusammensetzten. Für den zuletzt genannten Punkt sollten ungefähr 5000 Euro pro Jahr und Kind veranschlagt werden.

Die Infos zur Risikolebensversicherung muss man vor allem in dem Punkt Beitragszahlung und Auszahlung der Versicherung gut studieren. Hier unterscheiden sich die Versicherungen nämlich in drei Arten. Zum einen gibt es die Risikolebensversicherung mit Beitragsrückgewähr. Das bedeutet, dass die gezahlten Beiträge dem Versicherten erstattet werden, wenn ein Vertragsablauf ohne Todesfall vorliegt. Zum anderen kann man eine Risikolebensversicherung mit fallendem Todesfallschutz auswählen. Hierbei passt sich die Versicherungsleistung jährlich der Summe der Restschulden an. Diese Art der Versicherung wird deshalb oft verwendet, um Darlehen oder Kredite abzusichern. Die dritte Art der Risikolebensversicherung ist die mit Beitragsanrechnung. Dabei verwendet die Versicherungsgesellschaft die von ihr erwirtschafteten Überschüsse, um den Beitrag möglichst gering zu halten. Wichtig: Bei Risikolebensversicherungen mit Beitraganrechnung findet im Fall des Versicherungsablaufs ohne Todesfall keine Rück- oder Auszahlung der gezahlten Beiträge statt.