Wer Halter eines Tieres ist, sollte für dieses Tier eine Haftpflichtversicherung abschließen. Für Pferde und Hunde gibt es spezielle Versicherungen, welche die gängigsten Versicherungsfälle einschließen.
Schafft man sich zum ersten Mal ein Haustier an, macht man sich meist keine Gedanken darüber, welche Schäden ein Tier verursachen kann, und dass man als Tierhalter dafür haftbar ist. Generell gilt, dass die Tierhalter für alle Schäden haften, welche ihr Tier anderen zufügt. Dies kann natürlich ins Uferlose führen und daher sollte man sich direkt durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützen. Nach Abschluss der Tierhalterhaftpflichtversicherung, übernimmt die Haftpflicht den Schaden, sollte es zur Schädigung einer dritten Person oder einer Sache kommen. Eine Tierhaftpflichtversicherung lässt sich am ehesten mit einer Privathaftpflichtversicherung vergleichen, welche die Schäden abdeckt, die durch die versicherte Person verursacht werden.
Die Haltung eines Tieres per se stellt bereits eine Gefahr dar. Die sogenannte Gefährdungshaftung bedeutet, dass der Tierhalter auch dann für Schäden haftet, wenn er selbst überhaupt nichts verschuldet hat. Schäden, die durch Pferde verursacht werden, passieren schnell und können darüber hinaus extrem teuer werden. So kann das Pferd durch einen hastigen Sprung, einen unbedachten Tritt oder auch durch den Ausbruch aus Stall oder Koppel andere Menschen oder Tiere schädigen. Die Pferdehaftpflichtversicherung trägt in der Regel Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Manche Versicherungen übernehmen darüber hinaus auch Mietsachschäden. Diese treten auf, wenn das Pferd beispielsweise Schäden an gemieteten Boxen, Koppeln oder Unterständen verursacht.
Personenschäden können sowohl durch das Reiten als auch bei der Pflege entstehen. Besonders gefährlich ist es, wenn das Pferd auf eine Straße läuft und einen Unfall verursacht. Schäden an Personen können leicht sehr teuer werden. Hierbei ist zu bedenken, dass durch einen Reitunfall oder auch durch einen von dem Pferd verursachten Verkehrsunfall bleibende Schäden wie beispielsweise eine Querschnittslähmung entstehen können. Vermögensschäden treten als Folge eines Personenschadens bzw. eines Sachschadens auf. Dies kann zum Beispiel sein, wenn jemand durch einen von dem Pferd an seinem Auto verursachten Schaden einen wichtigen Geschäftstermin verpasst, welcher etwa eine Beauftragung zur Folge gehabt hätte. Es empfiehlt sich zudem, eine Mitversicherung von Flurschäden abzuschließen, wenn das Pferd leicht Zugang zu Feldern u.ä. hat bzw. viel im Gelände bewegt wird. Je nach Tarif sind Reitbeteiligungen und Fremdreiter komplett mitversichert oder müssen explizit namentlich aufgeführt werden.
Aber auch die Reitbeteiligung oder der Pferdepfleger bzw. deren Krankenkasse können auf den Pferdehalter mit einer Schadenersatzforderung herantreten, wenn sie selbst durch das Pferd geschädigt werden, etwa durch einen Sturz, einen Tritt oder Ähnliches. Hiervor kann sich der Pferdehalter am besten mit einer zusätzlichen Haftungsverzichtserklärung absichern, die er mit der Beteiligung oder dem Pfleger abschließt. Wichtig ist, bei Abschluss der Pferde Haftpflichtversicherung eine möglichst hohe Deckungssumme zu wählen.
30. März