Der Traum von den eigenen vier Wänden ist auch in der Wirtschaftskrise noch lebendig. Viele potenzielle Immobilienbesitzer finanzieren ihren Traum mit einem Annuitätendarlehen der besonderen Art.
Wer ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder neu bauen will, der muss zunächst einmal sehr viel Geld in die Hand nehmen. Geld, das die meisten potenziellen Immobilienbesitzer erst einmal nicht haben, denn nur die wenigsten Menschen verfügen über derart hohe Summen an Barmitteln. Und so ist es nicht nur in Deutschland, sondern auch in den meisten anderen Ländern der Welt gang und gäbe, dass sich zukünftige Immobilienbesitzer durch ein Kreditinstitut oder eine Bausparkasse ihren Traum von den eigenen vier Wänden finanzieren lassen. Da es hierbei eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Möglichkeiten gibt, lohnt sich ein besonders guter Blick in das Kleingedruckte, denn auch nur leicht unterschiedliche Konditionen können im Endergebnis einen Unterschied von mehreren Tausend Euro ausmachen.
Auch wenn es verschiedene Möglichkeiten gibt, so werden in den meisten Fällen die Immobilien doch mit einem sogenannten Annuitätendarlehen finanziert, das bei der Immobilienfinanzierung allerdings noch mit einer Besonderheit ausgestattet ist. Nämlich einer Art Verzögerung, die es dem Kreditnehmer erlaubt, den Vertrag abzuschließen, wenn die Zinsen für ihn entsprechend günstig sind, das Geld aber tatsächlich erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit, der sogenannten „Forward-Periode“ in Anspruch zu nehmen. Wie lang diese Vorlaufzeit ist, ist je nach Vertrag unterschiedlich. Es sind allerdings Zeiten von bis zu fünf Jahren möglich. Bereitstellungszinsen fallen währenddessen nicht an. Der Nachteil dieser Art von Darlehen liegt für den Darlehensnehmer allerdings darin, dass er einen entsprechend höheren Zinsaufschlag in Kauf nehmen muss, da sich der Kreditgeber selbstverständlich gegen die Risiken eines solchen Darlehens versichern muss. Dieser Aufschlag liegt bei rund 0,74 Prozentpunkten.
Darüber hinaus unterscheidet man zwischen einer „echten“ und einer „unechten“ Variante. Bei ersterer beginnt die Zinsbindungsfrist erst mit dem Tag, an dem das Geld auch tatsächlich ausgezahlt wird. Bei der zweiten Variante wird dagegen die Vorlaufzeit mitgerechnet, sodass sich am Tag der Auszahlung die Zinsbindungsfrist entsprechend verringert hat.
16. Juli