Die Eigenheimzulage, mit der der Staat den Bau von Wohneigentum fördern wollte, wurde 2006 abgeschafft. Mit einem Bausparvertrag kann man aber ähnliche Vorteile erreichen. Ein rechtzeitiger Abschluss ist wichtig.
Wer noch nicht vor dem Jahr 2006 einen Kaufvertrag über eine Immobilie oder einen Antrag zum Neubau unterschrieben hat, kann keine Eigenheimzulage beantragen. Diese Förderung wurde eingestellt, da möglicherweise nicht die Bauherren, sondern allein die Bauunternehmen gefördert wurden. Ältere Verträge können nach wie vor gefördert werden, auch wenn die Anträge erst nach der Abschaffung der Förderung gestellt wurden. Wer nun ein neues Bauvorhaben plant, sollte daher rechtzeitig einen Bausparvertrag abschließen. Ein solcher Vertrag ist nicht nur sinnvoll, weil man so die Kosten für den Bau schon im Voraus ansparen kann. Auch wenn man bis zum geplanten Baubeginn nur einen gewissen Anteil sparen kann, hilft ein Bausparvertrag beim Antrag auf einen Kredit.
Aber mit der Abschaffung der Eigenheimzulage sind noch nicht alle Fördermaßnahmen gestoppt. Die Berater der Bank helfen ihren Kunden gerne dabei, die Möglichkeiten der Wohnungsbauprämien voll auszuschöpfen. So gibt es zum Beispiel Sparerfreibeträge, die von der Versteuerung ausgenommen werden. Zusätzlich kann man die Förderungen zur Altersvorsorge, die nach dem Politiker benannt sind, der sie entwickelt hat, statt in einer Rentenversicherung auch in einem Bausparvertrag nutzen. Dann gibt es noch die Möglichkeit, Vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag einzuzahlen und somit eine Wohnungsbauprämie zu erhalten. Nicht zuletzt gibt es auch eine Arbeitnehmersparzulage, die mit einem Bausparvertrag optimal genutzt werden kann. Diese Fördermaßnahmen sind zwar ein wenig komplizierter als die abgeschaffte Eigenheimzulage, doch mit einem kompetenten Berater kann man die eigene finanzielle Situation besser einschätzen und somit die optimale Förderung erreichen. Zusätzlich sichert man sich mit einer rechtzeitigen Planung der Finanzierung vorteilhaftere Zinsen.
15. Februar